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POLITIK
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GARANTIEN FÜR WEITREICHENDE UMGESTALTUNGEN UND ZUSAMMENARBEIT Der Aufbau eines offenen, -demokratischen Staates und die
Herausbildung von Marktbeziehungen vollziehen sich auf einer international
anerkannten Verfassungs- und Rechtsgrundlage, die die starken juristischen
Garantien und Bedingungen für die Reformierung der Wirtschaft und deren
weitgehende Integration in die Weltgemeinschaft gewährleisten. Die erste Verfassung in der Republik und eine ganze
Sammlung grundlegender Gesetze dienen als starke juristische Garantie
für die Demokratisierung aller Sphären unseres Lebens, der
Unumkehrbarkeit der Erneuerungsprozesse unserer Gesellschaft und der
Zusammenarbeit mit vielen Ländern der Welt, die in Usbekistan ihren
zuverlässigen und perspektivreichen Partner sehen. Wir haben für uns eine eindeutige Schlußfolgerung
gezogen, die da lautet: Die Unumkehrbarkeit und die Stabilität der
Bewegung hin zu einer demokratischen Gesellschaft, zur Marktwirtschaft
stehen in direkter Abhängigkeit von der Gestaltung ihrer rechtlichen
Grundlagen. Nur wenn stabile rechtliche Grundlagen existieren, kann das
alte, überholte System gründlich neu gestaltet und eine neue
Gesellschaft mit einer hochentwickelten, Wir legen uns darüber Rechenschaft ab, daß keiner der Blöcke
gesetzgebender Akte allein funktionieren kann, außerhalb der Abhängigkeit
von den übrigen Blöcken angenommener Gesetze. Nur im Zusammenwirken
miteinander, indem sie einander ergänzen und bereichern, können sie eine
ausreichend stabile Basis für die Umgestaltung und Reformierung der
Gesellschaft schaffen. Zum Beispiel: Wenn wir über die legislative
Grundlage sprechen, die die Garantien und die Unumkehrbarkeit der
marktwirtschaftlichen Reformen gewährleistet, so können wir uns nicht
nur auf einen Block von Gesetzen beschränken, die die Rechtsgrundlage für
die Reformierung der Wirtschaft bilden. Ein gesamter Komplex legislativer Akte, die alle Seiten
des Lebens des Staates und der Gesellschaft, vor allem aber die Verfassung
des Landes selbst, berühren, bildet das juristische Fundament unter den
marktwirtschaftlichen Umgestaltungen, Man sollte dabei vor Augen haben, daß
eines der grundlegenden Prinzipien der Entwicklung und Vervollkommnung
der legislativen Tätigkeit in der Republik das Primat der Normen des
internationa-len Rechts über der internen Gesetzgebung ist. Dies wird
nicht nur mit der ständigen Vereinheitlichung unserer Gesetzgebung
realisiert, in ihrer Annäherung an die allgemein akzeptierten
internationalen Normen und Regeln, sondern auch dadurch, daß
die
Republik alle Verpflichtungen auf sich nimmt, die die Erfüllung der
internationalen Normen garantieren. In der Republik sind stabile verfassungsmäßige
Grundlagen für die Bildung, Entwicklung und Vervollkommnung der sozial-ökonomischen
Beziehungen, der wirtschaftlichen Freiheit der Bürger, der Freiheit
unternehmerischer Tätigkeit, der Abkehr von der administrativen
Kommandoverwaltung gelegt worden. Der Schutz der Basis unserer Gesellschaft, einer Marktwirtschaft
in vielfältigen Formen und des Privateigentums der Bürger, seitens
des Gesetzes und des Staates ist in der Verfassung juristisch verankert. Erstmals in den letzten 75 Jahren wurde gesetzgeberisch
verankert, daß das
Privateigentum, gleichzeitig mit anderen Eigentumsformen,
unantastbar ist und durch den Staat geschützt wird. Das Grundgesetz dient
als mächtige Barriere gegen das monopolistische Recht des Staates, sich
in die wirtschaftliche Sphäre einzumischen, gewährleistet die Freiheit
der wirtschaftlichen
Tätigkeit, garantiert
die Einhaltung der Rechte und rechtmäßigen Interessen der privaten
Unternehmer, schafft die Bedingungen für eine freie, gewissenhafte
Konkurrenz, eröffnet einen breiten Weg für Marktbeziehungen. Die Gewährung des verfassungsmäßigen Rechts des Bürgers
auf den privaten Besitz von Vermögen fördert in den Menschen die
Festigung des Gefühls der Würde als Eigentümer, der Unabhängigkeit vom
Willen Fremder, ihrer aktiven initiatorischen und schöpferischen Rolle
bei der Erneuerung und Entwicklung unserer Gesellschaft. In der Verfassung
lautet es: „Die Grundlage der Wirtschaft Usbekistans, die gerichtet ist
auf die Entwicklung von marktwirtschaftlichen Beziehungen, wird geschaffen
durch das Eigentum in seinen verschiedenen Formen. Der Staat garantiert
die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit, des Unternehmertums und der
Arbeit unter Berücksichtigung der Priorität der Rechte der Verbraucher,
der Gleichberechtigung und des rechtlichen Schutzes aller
Eigentumsformen." Die wichtigste Garantie für die ökonomische
Entwicklung und den Schutz der Investitionen ist die Stabilität unserer
gesetzgebenden Grundlage. Im Unterschied zu einer Reihe anderer postsowjetischer Eänder,
die es in dem kurzen Zeitraum geschafft haben, nicht nur eine Verfassung
anzunehmen, wird in Usbekistan fest an dem Prinzip der Stabilität der
legislativen Grundlage festgehalten. Das gesamte System der
gesetzesschaffenden Tätigkeit ist gerichtet auf die Gestaltung neuer und
die Vervollkommnung bereits wirksamer Gesetze unter Berücksichtigung des dynamischen Voran-schreitens
auf dem Weg der Reformierung und der wechselnden Bedingungen. Dabei existieren zuverlässige Garantien durch Veränderungen
in der Gesetzgebung. Wenn sich also bei einer Veränderung der
Gesetzgebung die Bedingungen für die Investitionstätigkeit
verschlechtern, so werden für ausländische Investoren für einen
Zeitraum von 10 Jahren jene Normen der Gesetzgebung angewandt, die zum
Zeitpunkt der Realisierung der Investition galten. Gestützt auf die Bestimmungen der Verfassung, die
die Prinzipien
unserer Außenpolitik regeln, wurden die
Gesetze der
Republik Usbekistan
„Über die grundlegenden Prinzipien der außenpolitischen Tätigkeit der
Republik Usbekistan", „Über ausländische Investitionen und
Garantien für die Tätigkeit ausländischer Investoren",
„Über die außenwirtschaftliche
Tätigkeit" angenommen sowie eine Reihe anderer legislativer und
normativer Akte, die es gestatteten, die außenwirtschaftliche Tätigkeit
zu aktivieren, günstige Bedingungen für ausländische Investoren zu
schaffen und die handelsökonomischen
Verbindungen mit
Unternehmern aus dem Ausland zu erweitern. Wir haben die juristischen und organisatorischen
Voraussetzungen für eine breite Integration unserer Gesellschaft in die
Zivilisation der Welt, die Investition in unsere Wirtschaft geschaffen.
Usbekistan verfolgt die sogenannte Politik „der offenen Tür" und
bietet ausländischen Investoren zuverlässige juristische Garantien und
große ökonomische Möglichkeiten für eine unternehmerische Tätigkeit. Das Prinzip der Meistbegünstigung für ausländische
Investoren wurde geschaffen und kontinuierlich vervollkommnet. Der Prozeß
der Gründung von Produktionsunternehmen mit ausländischem Kapital wurde
maximal vereinfacht. Die in Usbekistan angenommenen Gesetze und Durchführungsbestimmungen
schaffen ein ganzheitliches System von Steuervergünstigungen und Stimuli,
Sicherheit vor politischen und kommerziellen Risiken, günstige
Rahmenbedingungen für eine aktive Beteiligung ausländischer Firmen und
Gesellschaften auf den Märkten Usbekistans. Es folgt eine unvollständige Auflistung der grundlegenden
Garantien, die ausländischen Investoren durch die geltende Gesetzgebung
gewährt Erstens. Ausländische
Investitionen in der Republik Usbekistan unterliegen nicht der
Nationalisierung und Requirierung. Zweitens. Ausländischen
Investoren wird garantiert, daß sie ihren Gewinn und andere Mittel in
ausländischer Währung, die sie im Ergebnis ihrer gesetzmäßigen Tätigkeit
erarbeitet haben, ins Ausland transferieren können, und zwar ohne jegliche Einschränkungen.
Ferner wird eine bedingungslose Konvertierung des erzielten Erlöses aus
den importierten Rohstoffen, den montierten Erzeugnissen und modernen
Technologien gewährleistet. Drittens. Ausländischen
natürlichen und juristischen Personen wird der freie Zugang zum Prozeß
der Privatisierung von Staatsbesitz, einschließlich des Verkaufs von
Immobilien, garantiert. Ausländische Investoren haben das Recht, Vermögensrechte
zu erwerben, einschließlich Eigentumsrechten an Objekten des Handels und
der Dienstleistungssphäre sowie Wohnräumen zusammen mit den Grundstücken,
auf denen sich diese befinden, das Recht, Grund und Boden und
Naturressourcen zu besitzen und zu nutzen. Viertens. Unternehmen
mit ausländischen Investitionen haben das Recht, ohne Lizenz die
Erzeugnisse ihrer eigenen Produktion zu exportieren und Erzeugnisse für
eigene Produktionszwecke zu importieren sowie Vermögen für
Kapitaleinlagen und Stammkapital gemeinsamer Unternehmen zollfrei einzuführen. Neben den Garantien der geltenden Gesetzgebung
wird eine lange Reihe von Steuervergünstigungen für ausländische
Investoren gewährt. Sie sind für einen Zeitraum von sieben Jahren von der
Zahlung der Gewinnsteuer befreit, wenn sie sich an Investitionen von
Projekten beteiligen, die Bestandteil des staatlichen
Investitionsprogramms sind. Auch der Teil der Einkünfte der Unternehmen mit ausländischen
Investitionen, der für die Erweiterung der Produktion und die Ausstattung
mit neuer Technologie aufgewendet wird, wird von der Steuer befreit. Mittel, die von den gemeinsamen Unternehmen für die
Refinanzierung und die Tilgung von Krediten zur Realisierung von
Investitionen eingesetzt werden, unterliegen nicht der Besteuerung. Es wurden differenzierte Sätze der Besteuerung des
Gewinns für Produktionsunternehmen mit ausländischem Kapital eingeführt,
die eine entsprechende Senkung der Steuersätze für den ausländischen
Investor in Abhängigkeit von seinem Anteil am Stammkapital des
gemeinsamen Unternehmens vorsehen. Joint Ventures mit einem Anteil des ausländischen
Kapitals am Stammkapital von mehr als 30 Prozent, die sich auf die
Produktion und Verarbei-tung von landwirtschaftlichen Produkten. Waren des
Bevölkerungsbedarfs und Baumaterialien, me-dizinischen Ausrüstungen,
Maschinen und Anlagen für die Landwirtschaft, die Leicht- und Nahrungs-güterindustrie
sowie auf die Verarbeitung von Sekundärrohstoffen und Hausabfällen
spezialisiert haben, werden für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem
Zeitpunkt der Registrierung von der Zahlung der Gewinnsteuer befreit. Vermögen, das für den Eigenbedarf nach Usbekistan eingeführt
wurde, Vermögenseinlagen eines ausländischen Partners zum Stammkapital
von Unternehmen mit ausländischen Investitionen sowie direkte
Investitionen in die Wirtschaft Usbekistans mit einer Gesamtsumme von mehr
als 50 Millionen Dollar sind von der Zahlung von Zollgebühren befreit. Dies ist bei weitem keine vollständige Aufzählung der
Vergünstigungen, die heute für Unternehmen mit ausländischer
Beteiligung gelten. Daneben haben auch Unternehmen mit Beteiligung ausländischen
Kapitals die gleichen Steuervergünstigungen, die allen Unternehmen der
Republik gewährt werden. Zur Unterstützung der ausländischen Investoren wurde in
Usbekistan ein Netz spezialisierter Organisationen und Einrichtungen,
wie die Agentur für ausländische Investitionen, die Kammer der
Warenproduzenten und Unternehmer, die Nationale Gesellschaft für
Export-Import-Versicherungen „Usbekinvest",
geschaffen. Gemeinsam mit AIG
(USA) wurde die gemeinsame Gesellschaft zur Versicherung politischer
Risiken „Usbekinvest
International" mit dem Stabsquartier in London
eingerichtet.
Es wurde eine Leasinggesellschaft gebildet, deren Gründer die
Internationale Finanz-corporation, die Europäische Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung, die „Malayian Bank Berhard" (Malaysia) und unsere
Nationalbank für außenwirtschaftliche Tätigkeit sind. In Usbekistan ist ein zuverlässiger
Versicherungsschutz für ausländische Investitionen gesichert.
Im Vergleich zu den in der internationalen Praxis akzeptierten werden
niedrigere Basistarife für die Versicherung gewährt. Im Falle der
Nichtzahlung haben ausländische Kreditoren, die ihr Kapital in die
Republik Usbekistan investiert haben, die Möglichkeit, sich mit ihrer
Forderung bereits nach Ablauf von nur 30 Tagen nach Eintreten des
Versicherungsfalls an die Versicherung zu wenden, obwohl diese Frist in
der weltweiten Praxis auf 180 Tage festgelegt wurde. Die angeführte unvollständige Eiste der in Usbekistan
existierenden Garantien, Vergünstigungen und Stimuli für ausländische
Investoren zeugt davon, daß Usbekistan ein gewinnbringendes Eand für
Kapitalanlagen und attraktiv für eine Zusammenarbeit ist. Wir messen der grundlegenden Veränderung nicht nur des
gesetzgebenden Systems selbst, sondern auch der Durchführung abgestimmter
Handlungen des legislativen und des exekutiven Zweigs der Macht zur
Realisierung bereits angenommener Gesetze und anderer normativer Akte eine
große Bedeutung bei. Deshalb ist für uns die Frage der Einführung
angenommener Gesetze in das tägliche Eeben stets aktuell. Ein Gesetz
stellt im Unterschied zu der Willkür und dem Diktat des früheren
administrativen Kommandosystems ein universelles Mittel der Eeitung der
Gesellschaft, eine Norm für die Tätigkeit aller Organe und das Verhalten
eines jeden Bürgers dar. Mit einem Wort, in den Jahren der Unabhängigkeit wurde in
Usbekistan ein breiter Rechtsraum gebildet, der auf den international
angenommenen juristischen Prinzipien und Normen beruht, die von der
Priorität der Rechte und Freiheiten des Menschen ausgehen und als Garant
für die Unumkehrbarkeit der Reformen, des Fortschritts und der
Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen dienen. Die weltweiten Erfahrungen in den letzten Jahren, aber
auch die gesammelten eigenen Erfahrungen, bestätigen mit aller Überzeugungskraft,
daß die wichtigste Voraussetzung für die erfolgreiche Realisierung
weitreichender Umgestaltungen auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Politik und des geistigen
Eebens, für die tiefgreifende Reformierung der gesellschaftlichen
Beziehungen, die Anerkennung und eine aktive internationale
Zusammenarbeit, die
Sicherstellung der
gesellschaftspolitischen Stabilität, des zivilen Friedens und
des Einvernehmens zwischen den Nationen im Lande ist. Die Erhaltung der gesellschaftspolitischen Stabilität,
insbesondere in der schwierigsten Periode des Übergangs, dient als
Grundlage für die Durchführung der vorausgesagten Politik des Staats für
eine langfristige Perspektive. Dies ist seinerseits die wichtigste Voraussetzung für die Herausbildung eines
nationalen Staatswesens, die Festigung der internationalen Beziehungen,
die breite Einbeziehung ausländischer Investitionen in die zu
reformierende Wirtschaft. Es ist gut bekannt, daß ausländische Investoren und
Investitionen nur in ein Land kommen, wo nicht nur die gesetzgeberischen
Grundlagen für ihre Tätigkeit gegeben sind, sondern auch reale
Voraussetzungen für eine stabile Tätigkeit geschaffen wurden, wenn eine
gesellschaftspolitische Stabilität existiert, die politischen Risiken
maximal eingeschränkt sind, keine Herde nationaler und ziviler
Streitigkeiten existieren. Man kann eine ausgezeichnete gesetzgeberische
Grundlage für die Reformierung der Wirtschaft und die engagierte Tätigkeit
ausländischer Investoren schaffen, sehr progressive Gesetze annehmen,
aber wenn es in der Gesellschaft keine Stabilität gibt, wenn es keine
Garantien gegen politische Erschütterungen, Bürgerkriege und regionale
Konflikte gibt, so kann auch keine Rede davon sein, daß die angenommenen Gesetze
arbeiten werden, daß es einen Zustrom von Investitionen geben wird, die für
die strukturellen Umgestaltungen der zu reformierenden Wirtschaft
unabdingbar sind. Gerade die Stabilität in der Gesellschaft und
die Vorhersagbarkeit der Politik eines Staates bilden die Grundlage für
die Realisierung umfassender, tiefgreifender Umgestaltungen und eine rege
Investitionstätigkeit. Deshalb bilden diese beiden eng miteinander verknüpften
Aufgaben, die erfolgreiche Reformierung aller Sphären des Lebens und eine
stabile Entwicklung auf der einen Seite und die Bewahrung der
gesellschaftspolitischen Stabilität auf der anderen, den Kernpunkt der
Politik, die in Usbekistan betrieben wird. Gerade die Bewahrung der
gesellschaftspolitischen Stabilität
ist das
Unterscheidungsmerkmal
Usbekistans als
unabhängiger Staat. Usbekistan konnte sich als eines der ersten unter den
postsowjetischen Ländern anhand der eigenen bitteren Erfahrung davon überzeugen
und klar erkennen, zu welchen schrecklichen Folgen die Destabilisierung
der gesellschaftlich-politischen Situation, das destruktive Abhalten großer
Reden sowie politischer, nationaler und religiöser Extremismus führen können. Usbekistan hat sich an die Reformen herangewagt, als seine
sozialökonomischen Ausgangsbedingungen im Vergleich zur Mehrzahl der
anderen Republiken der ehemaligen UdSSR wesentlich schlechter waren, unter
den Bedingungen einer drohenden „demographischen Explosion", der
Begrenztheit der für eine normale Lebenstätigkeit geeigneten Böden,
einer hypertrophen einseitig entwickelten Wirtschaft, der totalen Unterdrückung
des Gefühls des Nationalbewußtseins des usbekischen Volkes, was zu
inneren destabilisierenden Faktoren führte und eine Atmosphäre hohen
sozialen Drucks in der Gesellschaft schuf. Als Zeuge der tragischen Ereignisse in Fergana, Osch und
Bukino sah das Volk Usbekistans als eines der ersten, zu welcher
Katastrophe die Gefahr religiöser und nationalistischer Streitigkeiten führen
kann. Es hat verstanden, daß gesellschaftspolitische Opposition,
Nihilismus, die extremistische Negation alles Positiven, was durch die
Arbeit unseres Volkes geschaffen wurde, der Druck durch Versammlungen die
schärfsten Probleme nur noch mehr verschärfen, die uns vom alten Regime
hinterlassen wurden. Es hat das gesamte Unheil der Demagogie von
Pseudopatrioten, politischen Intriganten, Dilettanten, Karrieristen
unterschiedlicher Couleur und einzelner verantwortungloser Gruppen, die
dank ihrer Macht das Land zur nationalen Katastrophe führen konnten,
kennengelernt. Das Volk Usbekistans hat mit eigenen Augen gesehen, was
das für eine Gefahr ist, und daß sie, wenn es nicht gelingt, sie
aufzuhalten, in der Lage sind, die gesamte Gesellschaft zu sprengen,
Katalysator irreversibler Prozesse der
Destabilisierung und Desintegration in der Gesellschaft zu werden,
ein Hindernis auf dem Weg der Erneuerung und der Reformen, des Aufschwungs
und der Entwicklung der Republik zu einem unabhängigen und souveränen
Staat werden. Die bitteren Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit überzeugen
uns immer und immer wieder davon, daß die Gestaltung eines offenen
demokratischen Rechtsstaates nur unter einer Bedingung verwirklicht
werden kann,
und zwar
wenn die Menschen sich
des gesamten zeitlich unbegrenzten Wertes der gesellschaftspolitischen
Stabilität und der Aufrechterhaltung der Gesetzlichkeit und Ordnung im
Land bewußt werden, wenn jeder Bürger sich in dem einen oder anderen Maße
als Teilnehmer an den Umgestaltungen fühlt, die im Lande vonstatten
gehen. Das multinationale Volk Usbekistans hat folgende
konsolidierende Idee angenommen: Usbekistan ist ein Staat mit einer großen
Zukunft, es hat den gewählten Kurs der Reformen unterstützt, und dies
wurde zur Grundlage des gesellschaftlichen Konsens sowie der Basis der
Entwicklung des Staates und der Gesellschaft. Und heute, nach fünf Jahren
Unabhängigkeit und Souveränität der Republik, können Rolle und
Bedeutung der nationalen Ideen und Aufgaben, die geeignet sind, die
Gesellschaft zusammenzuschweißen, nicht hoch genug eingeschätzt werden. In der schwierigsten Periode der Entstehung der neuen
nationalen Staatlichkeit ist es uns gelungen, uns gegen die verschiedenen
destabilisierenden Faktoren und Gefahren der Spaltung der Gesellschaft aus
politischen, religiösen, ethnischen und anderen Gründen zuverlässig zu
schützen. Zieht man eine Schlußfolgerung aus dem Gesagten, so kann
man feststellen, daß die gesellschaftliche und politische Stabilität,
die in Usbekistan erreicht wurde, das Resultat folgender Prozesse ist: Erstens:
des tiefen Verständnisses und Erken-nens der verhängnisvollen
Auswirkungen der Widersprüche zwischen den einzelnen Nationalitäten, des
Widerstandes der Bürger auf der Basis des Zusammentreffens der Interessen
kleiner Gruppen, die als starker Faktor der Desintegration und
De-stabilisierung der Gesellschaft auftreten, durch die Zweitens: der Erarbeitung und Realisierung eines gründlich
durchdachten Programms zur tiefgreifenden Reformierung der Gesellschaft,
das vom ganzen Volk angenommen und unterstützt wurde, der Verwirklichung
enormer Maßnahmen seitens des Staates zum sozialen Schutz der Bevölkerung,
was zur Grundlage für die Erreichung des gesellschaftlichen Konsens bei
den wichtigsten Zielen und Prioritäten der gesellschaftlichen Entwicklung
wurde. Drittens:
der Schaffung und des effektiven Funktionierens des neuen Systems der
Organe der Staatsmacht und der Verwaltung, das auf dem Prinzip der
demokratischen Gewaltenteilung, der Erweiterung der Befugnisse der örtlichen
Staatsorgane und der Selbstverwaltung der Bürger, der Gestaltung eines
weiten juristischen Feldes für eine aktive, wichtige, konstruktive Tätigkeit
der unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Bewegungen,
nichtstaatlichen Strukturen, der Bewahrung und Festigung der
Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung basiert. Gerade all dies in seiner Gesamtheit wurde zur Grundlage
der gesellschaftlichen und sozialen Stabilität, des nationalen Friedens
und des Konsens der Bürger im Eande, was seinerseits wiederum die
wichtigste Bedingung für eine erfolgreiche Reformierung und Erneuerung
unserer Gesellschaft ist. Wir begreifen ausgezeichnet, daß es keine Möglichkeit
gibt, die wirtschaftliche Reform ausgewogen und durchdacht durchzuführen,
Marktbeziehungen einzuführen, die Eigentumsformen zu verändern, mit
einem Wort, eine langfristige Politik zur Erneuerung der Gesellschaft
erfolgreich zu verwirklichen, wenn diese Bedingungen nicht gewährleistet
sind. Wir müssen uns immer vor Augen halten, daß gerade die Stabilität
in unserer Gesellschaft unser wichtigster Reichtum, der Garant unserer
weiteren erfolgreichen Entwicklung ist. Die gesellschaftlich-politische Stabilität ist die
Grundlage für die Verwirklichung der politischen Reformierung unserer
Gesellschaft. Das ist jenes Fundament, welches ein effektives
Funktionieren der Institutionen des politischen Systems garantiert und die
Basis für das Wirken der Gesetze und die Erhaltung der öffentlichen
Ordnung, Ruhe und Sicherheit schafft. Damit gemeinsam haben die
gesellschaftlichen und politischen Parteien und Bewegungen nur unter den
Bedingungen einer stabilen Atmosphäre im Eand die Möglichkeit, die
Probleme der gesellschaftlichen Entwicklung ausführlich zu erörtern, die
gestellten Ziele zu erreichen, ihr Potential auszuschöpfen, an der
Einrichtung demokratischer staatlicher und öffentlicher Institutionen der
Macht teilzunehmen. Mit einem Wort, die gesellschaftlich-politische Stabilität
ist die grundlegende Basis und die Voraussetzung für eine dynamische und
progressive Entwicklung der Gesellschaft, ihre Integration in das
Weltsystem. Besonders wichtig
dabei ist die Aufrechterhaltung der Stabilität in der Gesellschaft in der
kompliziertesten Periode
des Übergangs, wenn
die sozialen
und ökonomischen Widersprüche durch den provisorischen Charakter vieler
gesellschaftlicher Veränderungen
verschärft sind. Dies
bietet die Möglichkeit, die Stabilität in einem weiteren Sinn zu
verstehen, das heißt, die gesellschaftlich-politische
Stabilität und der nationale und gesellschaftliche Konsens sind das
Fundament und der Garant für die Erneuerung und Reformierung der
Gesellschaft, die Sicherstellung einer stabilen Entwicklung und eines
sicheren Fortschritts.
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