POLITIK 


GARANTIEN FÜR WEITREICHENDE UMGESTALTUNGEN UND ZUSAMMENARBEIT

Der Aufbau eines offenen, -demokratischen Staates und die Herausbildung von Marktbeziehungen vollziehen sich auf einer international anerkannten Verfassungs- und Rechtsgrundlage, die die starken juristischen Garantien und Bedingungen für die Reformierung der Wirtschaft und deren weitgehende Integration in die Weltgemeinschaft gewährleisten.

Die erste Verfassung in der Republik und eine ganze Sammlung grundlegender Gesetze dienen als starke juristische Garantie für die Demokratisierung aller Sphären unseres Lebens, der Unumkehrbarkeit der Erneuerungsprozesse unserer Gesellschaft und der Zusammenarbeit mit vielen Ländern der Welt, die in Usbekistan ihren zuverlässigen und perspektivreichen Partner sehen.

Wir haben für uns eine eindeutige Schlußfolgerung gezogen, die da lautet: Die Unumkehrbarkeit und die Stabilität der Bewegung hin zu einer demokratischen Gesellschaft, zur Marktwirtschaft stehen in direkter Abhängigkeit von der Gestaltung ihrer rechtlichen Grundlagen. Nur wenn stabile rechtliche Grundlagen existieren, kann das alte, überholte System gründlich neu gestaltet und eine neue Gesellschaft mit einer hochentwickelten,

Wir legen uns darüber Rechenschaft ab, daß keiner der Blöcke gesetzgebender Akte allein funktionieren kann, außerhalb der Abhängigkeit von den übrigen Blöcken angenommener Gesetze. Nur im Zusammenwirken miteinander, indem sie einander ergänzen und bereichern, können sie eine ausreichend stabile Basis für die Umgestaltung und Reformierung der Gesellschaft schaffen. Zum Beispiel: Wenn wir über die legislative Grundlage sprechen, die die Garantien und die Unumkehrbarkeit der marktwirtschaftlichen Reformen gewährleistet, so können wir uns nicht nur auf einen Block von Gesetzen beschränken, die die Rechtsgrundlage für die Reformierung der Wirtschaft bilden.

Ein gesamter Komplex legislativer Akte, die alle Seiten des Lebens des Staates und der Gesellschaft, vor allem aber die Verfassung des Landes selbst, berühren, bildet das juristische Fundament unter den marktwirtschaftlichen Umgestaltungen, Man sollte dabei vor Augen haben, daß eines der grundlegenden Prinzipien der Entwicklung und Vervollkommnung der legislativen Tätigkeit in der Republik das Primat der Normen des internationa-len Rechts über der internen Gesetzgebung ist. Dies wird nicht nur mit der ständigen Vereinheitlichung unserer Gesetzgebung realisiert, in ihrer Annäherung an die allgemein akzeptierten internationalen Normen und Regeln, sondern auch dadurch, daß die Republik alle Verpflichtungen auf sich nimmt, die die Erfüllung der internationalen Normen garantieren.

In der Republik sind stabile verfassungsmäßige Grundlagen für die Bildung, Entwicklung und Vervollkommnung der sozial-ökonomischen Beziehungen, der wirtschaftlichen Freiheit der Bürger, der Freiheit unternehmerischer Tätigkeit, der Abkehr von der administrativen Kommandoverwaltung gelegt worden.

Der Schutz der Basis unserer Gesellschaft, einer Marktwirtschaft in vielfältigen Formen und des Privateigentums der Bürger, seitens des Gesetzes und des Staates ist in der Verfassung juristisch verankert.

Erstmals in den letzten 75 Jahren wurde gesetzgeberisch   verankert,   daß   das   Privateigentum, gleichzeitig mit anderen Eigentumsformen, unantastbar ist und durch den Staat geschützt wird. Das Grundgesetz dient als mächtige Barriere gegen das monopolistische Recht des Staates, sich in die wirtschaftliche Sphäre einzumischen, gewährleistet die Freiheit   der   wirtschaftlichen   Tätigkeit,   garantiert die Einhaltung der Rechte und rechtmäßigen Interessen der privaten Unternehmer, schafft die Bedingungen für eine freie, gewissenhafte Konkurrenz, eröffnet einen breiten Weg für Marktbeziehungen.

Die Gewährung des verfassungsmäßigen Rechts des Bürgers auf den privaten Besitz von Vermögen fördert in den Menschen die Festigung des Gefühls der Würde als Eigentümer, der Unabhängigkeit vom Willen Fremder, ihrer aktiven initiatorischen und schöpferischen Rolle bei der Erneuerung und Entwicklung unserer Gesellschaft. In der Verfassung lautet es: „Die Grundlage der Wirtschaft Usbekistans, die gerichtet ist auf die Entwicklung von marktwirtschaftlichen Beziehungen, wird geschaffen durch das Eigentum in seinen verschiedenen Formen. Der Staat garantiert die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit, des Unternehmertums und der Arbeit unter Berücksichtigung der Priorität der Rechte der Verbraucher, der Gleichberechtigung und des rechtlichen Schutzes aller Eigentumsformen."

Die wichtigste Garantie für die ökonomische Entwicklung und den Schutz der Investitionen ist die Stabilität unserer gesetzgebenden Grundlage.

Im Unterschied zu einer Reihe anderer postsowjetischer Eänder, die es in dem kurzen Zeitraum geschafft haben, nicht nur eine Verfassung anzunehmen, wird in Usbekistan fest an dem Prinzip der Stabilität der legislativen Grundlage festgehalten. Das gesamte System der gesetzesschaffenden Tätigkeit ist gerichtet auf die Gestaltung neuer und die Vervollkommnung bereits wirksamer Gesetze unter Berücksichtigung des dynamischen Voran-schreitens auf dem Weg der Reformierung und der wechselnden Bedingungen.

Dabei existieren zuverlässige Garantien durch Veränderungen in der Gesetzgebung. Wenn sich also bei einer Veränderung der Gesetzgebung die Bedingungen für die Investitionstätigkeit verschlechtern, so werden für ausländische Investoren für einen Zeitraum von 10 Jahren jene Normen der Gesetzgebung angewandt, die zum Zeitpunkt der Realisierung der Investition galten.

Gestützt auf die Bestimmungen der Verfassung, die  die  Prinzipien  unserer  Außenpolitik  regeln, wurden   die   Gesetze   der   Republik   Usbekistan „Über die grundlegenden Prinzipien der außenpolitischen Tätigkeit der Republik Usbekistan", „Über ausländische Investitionen und Garantien für die Tätigkeit   ausländischer   Investoren",   „Über   die außenwirtschaftliche Tätigkeit" angenommen sowie eine Reihe anderer legislativer und normativer Akte, die es gestatteten, die außenwirtschaftliche Tätigkeit zu aktivieren, günstige Bedingungen für ausländische Investoren zu schaffen und die handelsökonomischen   Verbindungen   mit   Unternehmern aus dem Ausland zu erweitern.

Wir haben die juristischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine breite Integration unserer Gesellschaft in die Zivilisation der Welt, die Investition in unsere Wirtschaft geschaffen. Usbekistan verfolgt die sogenannte Politik „der offenen Tür" und bietet ausländischen Investoren zuverlässige juristische Garantien und große ökonomische Möglichkeiten für eine unternehmerische Tätigkeit.

Das Prinzip der Meistbegünstigung für ausländische Investoren wurde geschaffen und kontinuierlich vervollkommnet. Der Prozeß der Gründung von Produktionsunternehmen mit ausländischem Kapital wurde maximal vereinfacht.

Die in Usbekistan angenommenen Gesetze und Durchführungsbestimmungen schaffen ein ganzheitliches System von Steuervergünstigungen und Stimuli, Sicherheit vor politischen und kommerziellen Risiken, günstige Rahmenbedingungen für eine aktive Beteiligung ausländischer Firmen und Gesellschaften auf den Märkten Usbekistans.

Es folgt eine unvollständige Auflistung der grundlegenden Garantien, die ausländischen Investoren durch die geltende Gesetzgebung gewährt werden.

Erstens. Ausländische Investitionen in der Republik Usbekistan unterliegen nicht der Nationalisierung und Requirierung.

Zweitens. Ausländischen Investoren wird garantiert, daß sie ihren Gewinn und andere Mittel in ausländischer Währung, die sie im Ergebnis ihrer gesetzmäßigen Tätigkeit erarbeitet haben, ins Ausland transferieren können, und zwar ohne jegliche Einschränkungen. Ferner wird eine bedingungslose Konvertierung des erzielten Erlöses aus den importierten Rohstoffen, den montierten Erzeugnissen und modernen Technologien gewährleistet.

Drittens. Ausländischen natürlichen und juristischen Personen wird der freie Zugang zum Prozeß der Privatisierung von Staatsbesitz, einschließlich des Verkaufs von Immobilien, garantiert. Ausländische Investoren haben das Recht, Vermögensrechte zu erwerben, einschließlich Eigentumsrechten an Objekten des Handels und der Dienstleistungssphäre sowie Wohnräumen zusammen mit den Grundstücken, auf denen sich diese befinden, das Recht, Grund und Boden und Naturressourcen zu besitzen und zu nutzen.

Viertens. Unternehmen mit ausländischen Investitionen haben das Recht, ohne Lizenz die Erzeugnisse ihrer eigenen Produktion zu exportieren und Erzeugnisse für eigene Produktionszwecke zu importieren sowie Vermögen für Kapitaleinlagen und Stammkapital gemeinsamer Unternehmen zollfrei einzuführen.

Neben den Garantien der geltenden Gesetzgebung wird eine lange Reihe von Steuervergünstigungen für ausländische Investoren gewährt. Sie sind für einen Zeitraum von sieben Jahren von der Zahlung der Gewinnsteuer befreit, wenn sie sich an Investitionen von Projekten beteiligen, die Bestandteil des staatlichen Investitionsprogramms sind.

Auch der Teil der Einkünfte der Unternehmen mit ausländischen Investitionen, der für die Erweiterung der Produktion und die Ausstattung mit neuer Technologie aufgewendet wird, wird von der Steuer befreit.

Mittel, die von den gemeinsamen Unternehmen für die Refinanzierung und die Tilgung von Krediten zur Realisierung von Investitionen eingesetzt werden, unterliegen nicht der Besteuerung.

Es wurden differenzierte Sätze der Besteuerung des Gewinns für Produktionsunternehmen mit ausländischem Kapital eingeführt, die eine entsprechende Senkung der Steuersätze für den ausländischen Investor in Abhängigkeit von seinem Anteil am Stammkapital des gemeinsamen Unternehmens vorsehen.

Joint Ventures mit einem Anteil des ausländischen Kapitals am Stammkapital von mehr als 30 Prozent, die sich auf die Produktion und Verarbei-tung von landwirtschaftlichen Produkten. Waren des Bevölkerungsbedarfs und Baumaterialien, me-dizinischen Ausrüstungen, Maschinen und Anlagen für die Landwirtschaft, die Leicht- und Nahrungs-güterindustrie sowie auf die Verarbeitung von Sekundärrohstoffen und Hausabfällen spezialisiert haben, werden für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Registrierung von der Zahlung der Gewinnsteuer befreit.

Vermögen, das für den Eigenbedarf nach Usbekistan eingeführt wurde, Vermögenseinlagen eines ausländischen Partners zum Stammkapital von Unternehmen mit ausländischen Investitionen sowie direkte Investitionen in die Wirtschaft Usbekistans mit einer Gesamtsumme von mehr als 50 Millionen Dollar sind von der Zahlung von Zollgebühren befreit.

Dies ist bei weitem keine vollständige Aufzählung der Vergünstigungen, die heute für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung gelten. Daneben haben auch Unternehmen mit Beteiligung ausländischen Kapitals die gleichen Steuervergünstigungen, die allen Unternehmen der Republik gewährt werden.

Zur Unterstützung der ausländischen Investoren wurde in Usbekistan ein Netz spezialisierter Organisationen und Einrichtungen, wie die Agentur für ausländische Investitionen, die Kammer der Warenproduzenten und Unternehmer, die Nationale Gesellschaft für Export-Import-Versicherungen   „Usbekinvest",   geschaffen.   Gemeinsam  mit AIG (USA) wurde die gemeinsame Gesellschaft zur Versicherung   politischer   Risiken    „Usbekinvest International" mit dem Stabsquartier in London eingerichtet. Es wurde eine Leasinggesellschaft gebildet, deren Gründer die Internationale Finanz-corporation, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die „Malayian Bank Berhard" (Malaysia) und unsere Nationalbank für außenwirtschaftliche Tätigkeit sind.

In Usbekistan ist ein zuverlässiger Versicherungsschutz für ausländische Investitionen gesichert. Im Vergleich zu den in der internationalen Praxis akzeptierten werden niedrigere Basistarife für die Versicherung gewährt. Im Falle der Nichtzahlung haben ausländische Kreditoren, die ihr Kapital in die Republik Usbekistan investiert haben, die Möglichkeit, sich mit ihrer Forderung bereits nach Ablauf von nur 30 Tagen nach Eintreten des Versicherungsfalls an die Versicherung zu wenden, obwohl diese Frist in der weltweiten Praxis auf 180 Tage festgelegt wurde.

Die angeführte unvollständige Eiste der in Usbekistan existierenden Garantien, Vergünstigungen und Stimuli für ausländische Investoren zeugt davon, daß Usbekistan ein gewinnbringendes Eand für Kapitalanlagen und attraktiv für eine Zusammenarbeit ist.

Wir messen der grundlegenden Veränderung nicht nur des gesetzgebenden Systems selbst, sondern auch der Durchführung abgestimmter Handlungen des legislativen und des exekutiven Zweigs der Macht zur Realisierung bereits angenommener Gesetze und anderer normativer Akte eine große Bedeutung bei. Deshalb ist für uns die Frage der Einführung angenommener Gesetze in das tägliche Eeben stets aktuell. Ein Gesetz stellt im Unterschied zu der Willkür und dem Diktat des früheren administrativen Kommandosystems ein universelles Mittel der Eeitung der Gesellschaft, eine Norm für die Tätigkeit aller Organe und das Verhalten eines jeden Bürgers dar.

Mit einem Wort, in den Jahren der Unabhängigkeit wurde in Usbekistan ein breiter Rechtsraum gebildet, der auf den international angenommenen juristischen Prinzipien und Normen beruht, die von der Priorität der Rechte und Freiheiten des Menschen ausgehen und als Garant für die Unumkehrbarkeit der Reformen, des Fortschritts und der Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen dienen.

Die weltweiten Erfahrungen in den letzten Jahren, aber auch die gesammelten eigenen Erfahrungen, bestätigen mit aller Überzeugungskraft, daß die wichtigste Voraussetzung für die erfolgreiche Realisierung  weitreichender  Umgestaltungen  auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Politik und des geistigen Eebens, für die tiefgreifende Reformierung der gesellschaftlichen Beziehungen, die Anerkennung und eine aktive internationale Zusammenarbeit,   die   Sicherstellung  der  gesellschaftspolitischen Stabilität, des zivilen Friedens und des Einvernehmens zwischen den Nationen im Lande ist.

Die Erhaltung der gesellschaftspolitischen Stabilität, insbesondere in der schwierigsten Periode des Übergangs, dient als Grundlage für die Durchführung der vorausgesagten Politik des Staats für eine langfristige Perspektive. Dies ist seinerseits die  wichtigste Voraussetzung für die Herausbildung eines nationalen Staatswesens, die Festigung der internationalen Beziehungen, die breite Einbeziehung ausländischer Investitionen in die zu reformierende Wirtschaft.

Es ist gut bekannt, daß ausländische Investoren und Investitionen nur in ein Land kommen, wo nicht nur die gesetzgeberischen Grundlagen für ihre Tätigkeit gegeben sind, sondern auch reale Voraussetzungen für eine stabile Tätigkeit geschaffen wurden, wenn eine gesellschaftspolitische Stabilität existiert, die politischen Risiken maximal eingeschränkt sind, keine Herde nationaler und ziviler Streitigkeiten existieren. Man kann eine ausgezeichnete gesetzgeberische Grundlage für die Reformierung der Wirtschaft und die engagierte Tätigkeit ausländischer Investoren schaffen, sehr progressive Gesetze annehmen, aber wenn es in der Gesellschaft keine Stabilität gibt, wenn es keine Garantien gegen politische Erschütterungen, Bürgerkriege und regionale Konflikte gibt, so kann auch keine Rede davon sein, daß die angenommenen Gesetze arbeiten werden, daß es einen Zustrom von Investitionen geben wird, die für die strukturellen Umgestaltungen der zu reformierenden Wirtschaft unabdingbar sind.

Gerade die Stabilität in der Gesellschaft und die Vorhersagbarkeit der Politik eines Staates bilden die Grundlage für die Realisierung umfassender, tiefgreifender Umgestaltungen und eine rege Investitionstätigkeit.

Deshalb bilden diese beiden eng miteinander verknüpften Aufgaben, die erfolgreiche Reformierung aller Sphären des Lebens und eine stabile Entwicklung auf der einen Seite und die Bewahrung der gesellschaftspolitischen Stabilität auf der anderen, den Kernpunkt der Politik, die in Usbekistan betrieben wird. Gerade die Bewahrung der gesellschaftspolitischen   Stabilität   ist   das   Unterscheidungsmerkmal    Usbekistans    als    unabhängiger Staat.

Usbekistan konnte sich als eines der ersten unter den postsowjetischen Ländern anhand der eigenen bitteren Erfahrung davon überzeugen und klar erkennen, zu welchen schrecklichen Folgen die Destabilisierung der gesellschaftlich-politischen Situation, das destruktive Abhalten großer Reden sowie politischer, nationaler und religiöser Extremismus führen können.

Usbekistan hat sich an die Reformen herangewagt, als seine sozialökonomischen Ausgangsbedingungen im Vergleich zur Mehrzahl der anderen Republiken der ehemaligen UdSSR wesentlich schlechter waren, unter den Bedingungen einer drohenden „demographischen Explosion", der Begrenztheit der für eine normale Lebenstätigkeit geeigneten Böden, einer hypertrophen einseitig entwickelten Wirtschaft, der totalen Unterdrückung des Gefühls des Nationalbewußtseins des usbekischen Volkes, was zu inneren destabilisierenden Faktoren führte und eine Atmosphäre hohen sozialen Drucks in der Gesellschaft schuf.

Als Zeuge der tragischen Ereignisse in Fergana, Osch und Bukino sah das Volk Usbekistans als eines der ersten, zu welcher Katastrophe die Gefahr religiöser und nationalistischer Streitigkeiten führen kann. Es hat verstanden, daß gesellschaftspolitische Opposition, Nihilismus, die extremistische Negation alles Positiven, was durch die Arbeit unseres Volkes geschaffen wurde, der Druck durch Versammlungen die schärfsten Probleme nur noch mehr verschärfen, die uns vom alten Regime hinterlassen wurden.

Es hat das gesamte Unheil der Demagogie von Pseudopatrioten, politischen Intriganten, Dilettanten, Karrieristen unterschiedlicher Couleur und einzelner verantwortungloser Gruppen, die dank ihrer Macht das Land zur nationalen Katastrophe führen konnten, kennengelernt.

Das Volk Usbekistans hat mit eigenen Augen gesehen, was das für eine Gefahr ist, und daß sie, wenn es nicht gelingt, sie aufzuhalten, in der Lage sind, die gesamte Gesellschaft zu sprengen, Katalysator  irreversibler  Prozesse  der  Destabilisierung und Desintegration in der Gesellschaft zu werden, ein Hindernis auf dem Weg der Erneuerung und der Reformen, des Aufschwungs und der Entwicklung der Republik zu einem unabhängigen und souveränen Staat werden.

Die bitteren Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit überzeugen uns immer und immer wieder davon, daß die Gestaltung eines offenen demokratischen Rechtsstaates nur unter einer Bedingung verwirklicht  werden  kann,   und  zwar  wenn  die Menschen sich des gesamten zeitlich unbegrenzten Wertes der gesellschaftspolitischen Stabilität und der Aufrechterhaltung der Gesetzlichkeit und Ordnung im Land bewußt werden, wenn jeder Bürger sich in dem einen oder anderen Maße als Teilnehmer an den Umgestaltungen fühlt, die im Lande vonstatten gehen.

Das multinationale Volk Usbekistans hat folgende konsolidierende Idee angenommen: Usbekistan ist ein Staat mit einer großen Zukunft, es hat den gewählten Kurs der Reformen unterstützt, und dies wurde zur Grundlage des gesellschaftlichen Konsens sowie der Basis der Entwicklung des Staates und der Gesellschaft. Und heute, nach fünf Jahren Unabhängigkeit und Souveränität der Republik, können Rolle und Bedeutung der nationalen Ideen und Aufgaben, die geeignet sind, die Gesellschaft zusammenzuschweißen, nicht hoch genug eingeschätzt werden.

In der schwierigsten Periode der Entstehung der neuen nationalen Staatlichkeit ist es uns gelungen, uns gegen die verschiedenen destabilisierenden Faktoren und Gefahren der Spaltung der Gesellschaft aus politischen, religiösen, ethnischen und anderen Gründen zuverlässig zu schützen.

Zieht man eine Schlußfolgerung aus dem Gesagten, so kann man feststellen, daß die gesellschaftliche und politische Stabilität, die in Usbekistan erreicht wurde, das Resultat folgender Prozesse ist:

Erstens: des tiefen Verständnisses und Erken-nens der verhängnisvollen Auswirkungen der Widersprüche zwischen den einzelnen Nationalitäten, des Widerstandes der Bürger auf der Basis des Zusammentreffens der Interessen kleiner Gruppen, die als starker Faktor der Desintegration und De-stabilisierung der Gesellschaft auftreten, durch die Gesellschaft.

Zweitens: der Erarbeitung und Realisierung eines gründlich durchdachten Programms zur tiefgreifenden Reformierung der Gesellschaft, das vom ganzen Volk angenommen und unterstützt wurde, der Verwirklichung enormer Maßnahmen seitens des Staates zum sozialen Schutz der Bevölkerung, was zur Grundlage für die Erreichung des gesellschaftlichen Konsens bei den wichtigsten Zielen und Prioritäten der gesellschaftlichen Entwicklung wurde.

Drittens: der Schaffung und des effektiven Funktionierens des neuen Systems der Organe der Staatsmacht und der Verwaltung, das auf dem Prinzip der demokratischen Gewaltenteilung, der Erweiterung der Befugnisse der örtlichen Staatsorgane und der Selbstverwaltung der Bürger, der Gestaltung eines weiten juristischen Feldes für eine aktive, wichtige, konstruktive Tätigkeit der unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Bewegungen, nichtstaatlichen Strukturen, der Bewahrung und Festigung der Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung basiert.

Gerade all dies in seiner Gesamtheit wurde zur Grundlage der gesellschaftlichen und sozialen Stabilität, des nationalen Friedens und des Konsens der Bürger im Eande, was seinerseits wiederum die wichtigste Bedingung für eine erfolgreiche Reformierung und Erneuerung unserer Gesellschaft ist.

Wir begreifen ausgezeichnet, daß es keine Möglichkeit gibt, die wirtschaftliche Reform ausgewogen und durchdacht durchzuführen, Marktbeziehungen einzuführen, die Eigentumsformen zu verändern, mit einem Wort, eine langfristige Politik zur Erneuerung der Gesellschaft erfolgreich zu verwirklichen, wenn diese Bedingungen nicht gewährleistet sind. Wir müssen uns immer vor Augen halten, daß gerade die Stabilität in unserer Gesellschaft unser wichtigster Reichtum, der Garant unserer weiteren erfolgreichen Entwicklung ist.

Die gesellschaftlich-politische Stabilität ist die Grundlage für die Verwirklichung der politischen Reformierung unserer Gesellschaft. Das ist jenes Fundament, welches ein effektives Funktionieren der Institutionen des politischen Systems garantiert und die Basis für das Wirken der Gesetze und die Erhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit schafft. Damit gemeinsam haben die gesellschaftlichen und politischen Parteien und Bewegungen nur unter den Bedingungen einer stabilen Atmosphäre im Eand die Möglichkeit, die Probleme der gesellschaftlichen Entwicklung ausführlich zu erörtern, die gestellten Ziele zu erreichen, ihr Potential auszuschöpfen, an der Einrichtung demokratischer staatlicher und öffentlicher Institutionen der Macht teilzunehmen.

Mit einem Wort, die gesellschaftlich-politische Stabilität ist die grundlegende Basis und die Voraussetzung für eine dynamische und progressive Entwicklung der Gesellschaft, ihre Integration in das Weltsystem.  Besonders wichtig dabei ist die Aufrechterhaltung der Stabilität in der Gesellschaft in der kompliziertesten  Periode  des  Übergangs, wenn   die   sozialen   und   ökonomischen   Widersprüche durch den provisorischen Charakter vieler gesellschaftlicher  Veränderungen  verschärft  sind. Dies bietet die Möglichkeit, die Stabilität in einem weiteren Sinn zu verstehen, das heißt, die gesellschaftlich-politische  Stabilität und  der nationale und gesellschaftliche Konsens sind das Fundament und der Garant für die Erneuerung und Reformierung der Gesellschaft, die Sicherstellung einer stabilen Entwicklung und eines sicheren Fortschritts.

 

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