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Information zum Visum nach Usbekistan Gültig ab 01.01.2007
I. Visum für
deutsche, belgische, französische, lettische, japanische, britische,
spanische, italienische, österreichische und schweizer
Staatsangehörige 1. Für Dienst- oder Geschäftsreise II. Visum für
Staatsangehörige anderer Staaten 1. Für Dienst- oder Geschäftsreise
I. Visum für
deutsche, belgische, französische, lettische, japanische, britische,
spanische, italienische, österreichische und schweizer
Staatsangehörige:
Für Bürger der oben
genannten Staaten wird innerhalb einer Frist von 2 Werktagen nach Annahme
der Dokumente ein Visum ausgestellt.
- Pass
-
Pass
-
ausgefüllter Visantrag mit Passbild -
Überweisungsschein
(Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert) -
Zur Unterbringung einer Touristengruppe wird beim Hotel jeweils eine Kopie des Reisepasses mit einem ausgefüllten Visaantrag nebst Passbild jedes einzelnen Reisenden und eine Liste der Touristen mit Passangaben (Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Beruf) und mit Angaben über die Reiseroute der Gruppe in nicht weniger als 5 Exemplaren benötigt.
Sammelliste der Reisegruppe (Reise nach Usbekistan) Name und Adresse des Reisebüro/agentur: (Fa, Straße, Haus-Nr., PLZ+Ortsname), Tel.: ...., Fax:...
Name und Adresse des usbekischen Partners:
Reisetermin: von 01.02.2007 bis 01.03.2007 Reiseroute: Taschkent- Bukhara – Chiwa.... Zahl der Einreisen: 1
Der
Antrag auf Ausstellung eines Touristenvisums wird innerhalb von 7 Tagen geprüft. Das Visum wird auf eine Liste aufgetragen, nach
der Touristen an der Grenze einreisen dürfen. Vermerk über Ein- und
Ausreise wird in die Liste und in die Pässe eingetragen, deshalb ist das
Vorliegen des Passes erforderlich. Die Aufteilung einer Gruppe in mehrere kleine Gruppen und ihre Bewegung auf getrennten Reiserouten ist verboten. Jedes Mitglied der
Gruppe muss nach der Einreise nach Usbekistan mit einer Kopie des
Gruppenvisums versorgt werden. Das Kind muss im
Pass der Eltern eingetragen sein oder einen Kinderausweis haben. Bei
der Visaausstellung werden folgende Konsulargebühren erhoben: bis 15 Tage - 15,-
€ von jedem Mitglied der Gruppe
bis 30 Tage - 25 ,-
€
von jedem Mitglied der Gruppe
zusätzlich 20, -€
für jede Gruppe
II. Visum für
Staatsangehörige anderer Staaten: Die einladende usbekische Organisation soll sich im Voraus an das usbekische Außenministerium wenden und für Sie eine Visaunterstützung geben. Ohne Visaunterstützung ist die Visaerteilung nicht möglich.
Folgende Unterlagen werden für die Ausfertigung des
Einreisevisums für Usbekistan benötigt: 1. Für Dienst- oder
Geschäftsreise: -
Pass -
Einladung des Empfängers -
ausgefüllter
Visantrag mit Passbild -
Überweisungschein
-
Einmaliges Visum:
-
Touristen -Voucher
(mit allen Reiserouten und Hotelunterkünften)
-
Pass -
ausgefüllter
Visantrag mit Passbild -
Überweisungsschein
(Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert)
-
Einmaliges Visum:
Bei der Ausstellung des Visums für mehrmalige Einreise
wird der Tarifeinsatz
- Ein Einladungsformular von Ihren Verwandten, Freunden oder Bekannten in
Usbekistan, bei den örtlichen Behörden des Innenministeriums der Republik
Usbekistan ausfüllen und bestätigen lassen, danach vom Außenministerium
genehmigen lassen. -
ausgefüllter
Visantrag mit Passbild -
Überweisungsschein
-
- Pass -
ausgefüllter Visantrag mit Passbild -
Visum für Zielstaat -
Kopien von Durchfahrtsunterlagen der nachfolgenden Staaten mit bestätigtem
Datum -
Überweisungschein -
Ausländische Bürger
mit dem Privatauto, Bus oder LKW müssen innerhalb von 72 Stunden nach der
Einreise Usbekistan verlassen. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich: - Pass -
ausgefüllter Visantrag mit Passbild -
Visum für Zielstaat -
Kopien von Durchfahrtsunterlagen der nachfolgenden Staaten mit bestätigtem
Datum -
Internationaler Führerschein -
Bestätigung über technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeuges (z.B.
letzter TÜV-Bericht) -
Für LKWs: Unterlagen zur transportierten Ware und deren Bestimmungsort - Überweisungsschein -
Bei der
Ausfertigung des Expressvisums steigen die Visagebühren um 50% und das
Visum wird im Laufe von 3 Tagen ausgestellt. Der Reisepass muss am
Ausreisetag noch mindestens 3 Monate Gültigkeit haben.
Konsularabteilung
10559 Berlin
Regeln des Aufenthalts in der Republik
Usbekistan Bankverbindung:
Deutsche Bank Berlin,
Kontonummer: 435 06 09 01, BLZ: 100 70000
Für die Auslandszahlungen:
IBAN: DE46
1007 0000 0435 0609 01
BIC (SWIFT-Code): DEUTDEBB
Unter den Linden 13/15
10117 Berlin |