Der Schutz der Rechte und Interessen der Kinder – eine vorrangige Aufgabe der staatlichen Politik
08.04.2010
Die Erziehung einer harmonisch entwickelten und gesunden jungen Generation stellt eine der vorrangigen Richtungen der staatlichen Politik in Usbekistan dar, wo mehr als 40 % der Bevölkerung Jugendliche bis 18 Jahre sind.
Seit den ersten Tagen der Unabhängigkeit wird in Usbekistan dem rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schutz von Mutterschaft und Kindheit große Aufmerksamkeit gewidmet und alles dafür getan, um die Bedingungen für die allseitige Entwicklung und Erziehung der Jugend im humanistischen Geiste zu schaffen.
Usbekistan hat im Dezember 1992 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Zusammen mit 189 Ländern der Erde hat Usbekistan auch die Deklaration zu den Jahrtausend-Entwicklungszielen und die Deklaration „Eine für Kinder geeignete Welt“ unterzeichnet.
In Übereinstimmung mit diesen Dokumenten hat die Regierung Usbekistans 2007 das Nationale Aktionsprogramm zur Verbesserung des Wohlergehens der Kinder Usbekistans beschlossen. Dieses Programm umfasst den Zeitraum bis 2011 und beinhaltet das kontinuierliche Monitoring zur Untersuchung der Lage der Kinder hinsichtlich Bildung, Gesundheit, Freizeit, Familie, Arbeit, Berufsausbildung und Schutz vor negativen Faktoren des modernen Lebens.
Als wichtige Maßnahme zur Durchsetzung der Interessen der Kinder wurden praktische Schritte eingeleitet, um die Realisierung ihrer Rechte zu sichern. Dazu wurden von der Regierung mehrere wichtige Programme verabschiedet und realisiert.
Die Sicherung der Rechte der Kinder erfolgt systembezogen sowohl auf legislativer als auch auf institutioneller Ebene. Der Systemcharakter des Herangehens an diese Aufgabe zeigt sich daran, dass nationale Programme mit komplexen Maßnahmen beschlossen und umgesetzt werden, an deren Realisierung staatliche Organe und Einrichtungen sowie regierungsunabhängige gesellschaftliche Organisationen beteiligt sind.
Zahl und Aktivitäten von regierungsunabhängigen Organisationen zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen nehmen dabei zu. Landesweit funktioniert ein Netz derartiger Organisationen, die sich auf verschiedene Bereiche der Sicherung und des Schutzes der Rechte von Kindern spezialisiert haben: „Kamolot“ – eine Jugendbewegung in Usbekistan, die deren Initiativen und politischen Aktivitäten unterstützt.
„Sen jolgis emassan“ („Du bist nicht allein“) – eine Stiftung zur Unterstützung von Waisen, elternlosen und behinderten Kindern sowie Kindern aus sozial schwachen Familien; der Kinderfonds Usbekistans – zur Unterstützung von Initiativen unter unmittelbarer Teilnahme der Kinder selbst (Kinderparlament); „Soglom awlod utschun“ („Für eine gesunde Generation“) – eine Stiftung zur Umsetzung von medizinischen Bildungsprogrammen und zur Propagierung einer gesunden Lebensweise; die Stiftung „Forum der Kunst und Kultur Usbekistans“ – zur Realisierung von Projekten bei der Förderung begabter Kinder.
Die Regierung erarbeitete einen Nationalen Maßnahmeplan zur Umsetzung der ILO-Konventionen 138 und 182, mit dem eine ganze Reihe von Gesetzesvorschlägen unterbreitet wurden, um die Gesetze Usbekistans mit den Bestimmungen dieser Konventionen in Übereinstimmung zu bringen, um Kontrolle und Monitoring der Einhaltung der Konventionen aufzubauen und eine umfassende Informations- und Aufklärungsarbeit zu organisieren.
Usbekistan legt dem UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes regelmäßig nationale Berichte über die Durchsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vor. Zur Realisierung der Abschlussbemerkungen und Empfehlungen des Ausschusses wurde von der Regierung Usbekistans ein Nationaler Aktionsplan ausgearbeitet und mehr als 15 rechtliche Normativdokumente beschlossen.
Ende 2009 beschloss das Parlament der Republik Usbekistan Korrekturen zum Verwaltungsgesetzbuch, mit denen die Haftungsbedingungen für die Nutzung von Kinderarbeit verschärft wurden. Diese Korrekturen wurden erarbeitet, um den Nationalen Maßnahmeplan zur Umsetzung der 2008 von Usbekistan ratifizierten ILO-Konvention über das Verbot der Kinderarbeit und die Ergreifung von Sofortmaßnahmen zur Unterbindung ihrer schlimmsten Formen sowie der Konvention über das Mindestbeschäftigungsalter zu realisieren.
Die in Kraft getretene Weisung der Ministerien für Arbeit und sozialen Schutz der Bevölkerung sowie für Gesundheitswesen der Republik Usbekistan „Zur Bestätigung der Forderungen hinsichtlich der Unzulässigkeit der Nutzung der Arbeitskraft Jugendlicher“ vom 15. Januar 2010 verbietet es Arbeitgebern, Jugendliche für Arbeiten unter besonders schwierigen Bedingungen einzusetzen – unter Tage, unter Wasser, in gefährlicher Höhe oder in geschlossenen Räumen, mit gefährlichen Mechanismen, Ausrüstungen und Werkzeugen, unter gesundheitsschädlichen Bedingungen, bei denen die Jugendlichen der Einwirkung schädlicher Stoffe oder Prozesse bzw. gesundheitsgefährdenden Temperaturen, Lärm oder Vibrationen ausgesetzt werden.
Unzulässig ist ebenfalls der Einsatz Jugendlicher bei Arbeiten, die mit dem Heben und Bewegen großer Lasten, mit langen Arbeitszeiten und Nachtarbeit verbunden sind, sowie bei Arbeiten, die ihrem Charakter nach zu sittlichen Schäden bei dieser Beschäftigtenkategorie führen können.
Eltern bzw. sie vertretende Personen sind ebenfalls für die Gesundheit der Kinder verantwortlich, wenn deren Arbeitskraft genutzt wird.
Insbesondere ist es Eltern verboten, Kinder unter Androhung von Gewalt oder irgendwelcher Strafen zu Arbeiten unter den angeführten Bedingungen zu zwingen.
Die Arbeitszeit für Auszubildende, die in der ausbildungsfreien Zeit arbeiten, darf 36 Wochenstunden bei Personen im Alter von 16 – 18 Jahren bzw. 24 Wochenstunden für Personen im Alter von 15 – 16 Jahren nicht überschreiten.
Dabei erfolgt die Entlohnung der jugendlichen Beschäftigten mit verkürzter Tagesarbeitszeit in gleicher Weise wie für die Vollbeschäftigten der betreffenden Kategorie. Auszubildende, die in der ausbildungsfreien Zeit arbeiten, werden nach Zeit oder Leistung entlohnt.
Entsprechend dieser Weisung ist es auch unzulässig, Auszubildende im Produktionspraktikum zu Arbeiten heranzuziehen, die mit dem Ausbildungsberuf nichts zu tun haben bzw. die mit gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen verbunden sind.
Presseagentur „Dschachon“