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Probleme rund um den Bau des hydroelektrischen Kraftwerks Kambarata in Kirgisistan

29.03.2009

Bei seinem Auftritt auf dem V. Weltwasserforum am 16. März hat der Premierminister der Republik Kirgisistan Igor Chudinov erklärt, dass „der Bau des über dem Stausee Toktogul liegenden Wasserkraftwerks Kambarata schon in der UdSSR-Zeit begonnen und eine Expertise im Interesse aller damaligen mittelasiatischen Republiken bestanden hat“.

Das ist eine seriöse Behauptung, die eine eindeutige Erklärung und Verständnis des Kerns der Frage erfordert, die gestellt war.

Erstens: Chudinov hat völlig recht damit, dass die Vorbereitung des Projekts Kambarata gemäß der Verordnung des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion und des Ministerrats der UdSSR vom 9. Oktober 1980 begonnen wurde, in der die Grundrichtungen der Entwicklung der Energetikbranche der UdSSR für die Jahre 1981-1990 festgelegt waren.

Gemäß dieser Verordnung wurde durch das Ministerium für Energetik und Elektrifizierung der UdSSR am 27. März 1984 eine Verordnung verabschiedet, in welcher nur grundlegende Materialien des Projekts und des Baus der Wasserkraftwerke Kambarata 1 und 2 bestätigt waren. Nicht mehr und nicht weniger. In der Tat zählt dieses Projekt zu einem der vielen „großen Bauten des Kommunismus“, die in der Periode des "Aufblühens" der sowjetischen totalitären Epoche zustande gekommen sind. Eine der damaligen Grundprinzipien lautete „Wir können nicht auf die Gnade der Natur warten, die Gnade uns selber zu holen – das ist unsere Aufgabe“, und die Projekte wurden ohne Rücksichtnahme sowohl auf die Ökologie als auch auf die Menschen durchgesetzt.

Zweitens: Im Bezug auf die so genannte Expertise ist anzumerken, dass eine „Expertise“ aus jener Zeit nicht einer Expertise nach heutigem Verständnis entspricht, da zur damaligen Zeit keiner dazu berechtigt war, den Entschluss des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion und des Ministerrats der UdSSR zu erörtern. Die damalige Expertise war weit von der Wahrheit entfernt. Der ideologische Stempel „Pläne der Partei - Pläne des Volkes“ hat jegliche Expertisen ersetzt und war eine richtungweisende Anordnung für die Ausführung sogar der absurdesten Entscheidung. Der Begriff Ökologie war im sowjetischen Lexikon im Zusammenhang mit Intrigen der "Feinde der sowjetischen Macht" zu finden, die sich ein Andersdenken erlaubten, auch im Bezug auf die Erhaltung von Naturressourcen.

Die Zeiten, von denen im Vortrag des Vertreters der Republik Kirgisistan die Rede ist, sind dadurch gut in Erinnerung geblieben, dass die Spezialisten im Bereich der Nutzung der Natur, der Seismologie, der Bewässerung und anderer verwandter Gebiete dazu verpflichtet waren gemäß den Gesetzen der Nomenklatur-Bürokratie, die „generelle Linie der Partei“ zu bedienen. Solche Bezüge auf die Zeiten der Sowjetunion, in der angeblich eine Expertise für dieses Projekt im Interesse aller mittelasiatischer Republiken" durchgeführt worden ist, sehen am wenigsten naiv aus. Spezialisten ist bekannt, dass dieses Projekt niemals ökologisch begutachtet wurde, genauso wenig wie andere „große Projekte des Jahrhunderts“. Es sollte den Anschein haben, dass Toktogul und Nurek im „Interesse“ der mittelasiatischen Republiken gebaut wurden, was zu einer ökologischen Katastrophe - zur Austrocknung des Arals geführt hat. Ebenso soll anscheinend im Interesse von Kirgisistan 1/15 des Landes mit Atommüll verschmutzt worden sein. Oder wurde etwa im „Interesse“ von Kasachstan Semipalatinsk „erschlossen“, dessen Gebiet sich als untauglich für Leben und Wirtschaft entpuppt hat?

Und was ist aus den berühmten Projekten der sowjetischen Periode zur Umleitung der sibirischen Flüsse nach Zentralasien geworden?

Diese Liste kann beliebig erweitert werden.

Es versteht sich von selbst, und es gebietet der gesunde Menschenverstand, dass diese 30-Jahre alten Projekte unabhängig und objektiv begutachten werden müssen. Daraus muss hervorgehen

erstens: inwieweit diese Projekte dem modernen Niveau der Projektentwicklung entsprechen;
zweitens: inwieweit in den Projekten womöglich katastrophale Folgen von Natur- und technogenen Katastrophen berücksichtigt sind;
drittens: in welchem Maße diese Projekte nach ihrer Realisierung den ohnehin niedrigen Wasserspiegel und die ökologische Bilanz in der Region beeinflussen können.

Ich denke, niemand sollte an der Rechtmäßigkeit der Fragestellung zweifeln, dass vor der „Feasibility“ -Studie solch großer Projekte wie Kambarata unbedingt eine internationale, unabhängige, objektive Begutachtung durch eine Kommission unter der Leitung der UNO durchgeführt werden muss. An diese Arbeit sollten absolut unvoreingenommene und autoritäre Spezialisten herangezogen werden, die eine objektive Beurteilung zu all den Fragen geben können, die unweigerlich auftauchen, wenn es um solch gigantische Projekte wie die Wasserkraftanlagen von Kambarata 1 geht.

Denn Alle Versuche, die Weltöffentlichkeit von diesen lebenswichtigen Fragen für gegenwärtige und zukünftige Generationen abzulenken ist vollkommen unüberzeugend.

S.Djigarev
Direktor der ОАО «Gidroprojekt»

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