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Wirtschaft

Investment Guide

Unternehmenskosten

1. Eintragungsgebühr

Seit dem 1. Oktober 2001 wird ein neues Verfahren der amtlichen Eintragung der in Usbekistan agierenden Unternehmen angewendet.

Der Sinn des neuen Eintragungsverfahrens ist „die Abfertigung an einem Schalter“. Als erstes sollte sich das jeweilige Unternehmen zur amtlichen Eintragung bei der zuständigen Behörde ordnungsgemäß anmelden. Mit der Eintragung übernimmt diese Behörde alle weiteren Schritte zur Anmeldung dieses Unternehmens beim Finanzamt, dem statistischen Amt, dem Straßenfonds, dem Ministerium für Arbeit und Soziales sowie sie beantragt die Erlaubnis des Innenministeriums für die Anfertigung eines Firmenstempels und eines Siegels.

Die Registrierungszuständigkeiten verteilen sich zwischen dem Justizministerium und den Kommunalverwaltungen in Kreis- und Stadtgemeinden. So ist das Justizministerium für die amtliche Eintragung von Wirtschaftsprüfungs- und Versicherungsunternehmen, Börsen, Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung, Märkten (Basaren), die in der Hauptstadt Taschkent gegründet werden. Die Kommunalverwaltungen in Kreis- und Stadtgemeinden tragen sämtliche Unternehmensstrukturen einschließlich derer mit Auslandskapital bis auf diejenigen, die in die Zuständigkeit des Justizministeriums fallen.

Nach dem neuen Eintragungsverfahren werden unterschiedliche Anforderungen an die Unternehmen mit der ausländischen Kapitalbeteiligung, die jeweils beim Justizministerium und den Kommunalverwaltungen registriert werden, gestellt.

Die komplette Registrierung vom ersten bis zum letzten Schritt kann je nach Fall 7 Tage bis 1 Monat dauern. Joint Ventures müssen die Eintragungsgebühr in Höhe von dem fünffachen Mindestlohn zuzüglich 500 US-Dollar entrichten.

2. Lohnkosten

2.1 Einleitung

Die Anstellungsverhältnisse der usbekischen und ausländischen Staatsangehörigen werden vom Arbeitsgesetzbuch der Republik Usbekistan geregelt. Die Arbeitsverhältnisse sind Gegenstand der Betriebsvereinbarungen und individuellen Arbeitsverträge. Arbeitsverträge haben den in der usbekischen Gesetzgebung festgesetzten Bestimmungen zu entsprechen. Ausländische und inländische Unternehmen können ihr Personal direkt, d. h. nicht über Personalsvermittlungsfirmen beschaffen

2.2 Arbeitsbuch

Usbekische Staatsangehörige legen bei ihrer Anstellung Arbeitsbücher vor, die personenbezogene Daten, Angaben zu beruflicher Laufbahn sowie zu jetzigen und früheren Arbeitgebern enthalten. Das Arbeitsbuch dient als Berechnungsgrundlage für die Lohnfortzahlung wegen vorübergehender Erkrankung und Berufsunfähigkeit, die aus dem öffentlichen Sozialversicherungsfonds bestritten werden sowie für die Bemessung des Rentenanspruchs. Besitz der Arbeitnehmer nicht ein Arbeitsbuch, so ist dieses vom Arbeitgeber innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach der Anstellung des Arbeitnehmers anzulegen.

2.3 Probezeit

Ein Arbeitsvertrag kann vorbehaltlich einer Probezeit von höchstens 3 Monaten geschlossen werden.

2.4 Mindestlohn

Der Mindestlohn kann die gesetzliche Mindestlohngrenze nicht unterschreiten. Ab dem 1. November 2006 liegt sie bei 12.420, Sum (= ca. 10 US-Dollar nach dem offiziellen WEchselkurs).

2.5 Arbeitswoche

Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Überstunden können nur mit der Zustimmung des Arbeitnehmers angeordnet werden. Bei bestimmten Beschäftigungsarten sind Überstunden unzulässig. Die Dauer der Überstundenarbeit kann nicht 4 Stunden an zwei aufeinander folgenden Tagen und 120 Stunden im Jahr überschreiten. Die Überstundenarbeit ist mindestens zum Doppeltarif abzurechnen.

2.6 Ausländische Arbeitnehmer in Usbekistan

Arbeitgeber, die ausländisches Personal in Usbekistan beschäftigen wollen, haben dafür die einschlägige Bewilligung der Agentur für Arbeitsmigration zu beantragen. Ferner sollen die betroffenen Arbeitgeber die Erwerbstätigkeitserlaubnis für jeden ausländischen Arbeitnehmer von der Agentur ausstellen lassen.

Die Agentur erteilt dem Antragsteller ihre Bewilligung innerhalb einer Bearbeitungsfrist von 30 Tagen nach der Einreichung des vollständigen Unterlagenpakets.

Die Erwerbstätigkeitserlaubnisse werden im gleichen Verfahren wie die Bewilligung der Beschäftigung des ausländischen Personals erteilt.

Sowohl die Bewilligung der Beschäftigung des ausländischen Personals als auch die Erwerbstätigkeitserlaubnis gelten ausschließlich für ein Jahr. Für die Bewilligung der Beschäftigung des ausländischen Personals wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von dem zehnfachen gesetzlichen Mindestlohn erhoben. Die Erwerbstätigkeitserlaubnis ist gebührenfrei.

Die Antragspflicht für die Bewilligung der Beschäftigung des ausländischen Personals und die Erwerbstätigkeitserlaubnis besteht nicht für ausländische Mitarbeiter der Vertretungsbüros von ausländischen Handels- und Unternehmensstrukturen. Dennoch hat jeder Mitarbeiter eines solchen Büros einen Akkreditierungsschein beim usbekischen Ministerium für außenwirtschaftliche Beziehungen, Investitionen und Handel zu beantragen.

2.7 Durchschnittslohn

Die statistischen und soziologischen Erhebungen von Ende 2006 legen es nahe, dass der Durchschnittlohn landesweit 185.000 Sum (UZS) oder umgerechnet rund 150 US-Dollar beträgt.

Im Hinblick auf die stabile und nachhaltige Wirtschaftslage und die etablierten Tendenzen der Volkswirtschaft stellen wir vor uns die Aufgabe den Durchschnittslohn im Jahr 2007 mindestens um ein Drittel sowie über die darauf folgenden 3 Jahre, d. h. bis 2010 ihn um 2,5-Faches zu erhöhen.

3. Logistik

Die Transportkosten für Warenlieferungen aus Usbekistan hängen von der Ware und dem Zielort ab und werden regelmäßig für die Zeit von einem Monat nach Auftragseingang berechnet.

Nähere Informationen über Transport- und Speditionsfirmen können Sie beim internationalen Spediteurverband (Tel.: +99871 120 51 06) oder beim usbekischen Verband der internationalen Straßentransportunternehmen (Tel.: +99871 133 62 84) bekommen.

4. Alltagskosten

Fahrkosten

Taschkent hat ein gut ausgebautes Verkehrsnetz. Fahrgäste zahlen 200 Sum für Einzelfahrt mit Bus oder U-Bahn sowie 150 bis 200 Sum pro km bei Taxifahrt.

In Taschkent funktionieren 3 U-Bahnlinien. Die Züge verkehren im Zeitabstand von 3 bis 5 Minuten am frühen Morgen und in rush hours sowie von 5 bis 7 Minuten während des Tages.

Betriebszeiten der U-Bahn: täglich 06:00 - 00:00 h.