Die Grundlinien der Außenpolitik der Republik Usbekistan
Vor 18 Jahren lagen vor dem souveränen Usbekistan die globalen Probleme, die für die Entwicklung eines neuen Staates von entscheidender Bedeutung waren. Der Bedeutendste unter denen war die harmonische Einschließung unseres Landes in die Weltpolitik, Weltwirtschaft und die Integration in die Weltgemeinschaft unter den Bedingungen der Globalisierung.
Die Außenpolitik Usbekistans war von Anfang an auf der Unwandelbarkeit der Prinzipien des Völkerrechts basiert. Das sind die souveräne Gleichberechtigung der Staaten, die Unantastbarkeit der Staatsgrenzen, territoriale Integrität des Staates, die friedliche Lösung internationaler Streiten, keine Gewaltanwendung oder keine Gewaltgefahr, die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten der Staaten, die allgemeine Achtung der Menschenrechte, die Gleichberichtigung und das Selbstbestimmungsrecht der Völker und Nationen, die gewissenhafte Erfüllung der internationalen Obliegenheiten, die ihre Widerspiegelung in der Verfassung und in Gesetzen unseres Landes fanden.
Die auffällige Besonderheit der usbekischen Außenpolitik liegt darin, dass Usbekistan sie seit den ersten Tagen der Unabhängigkeit eine „vorausschauende Diplomatie“ und ausgewogene Außenpolitik führt, die eine auf die Zukunft und auf Erhaltung des Friedens ausgerichtete Strategie ist.
Die internationalen Initiativen Usbekistans waren nicht nur pragmatisch und rationell, sondern auch hatten sie einen Prophezeiungscharakter. Im Laufe der vergangenen Jahre ist die Autorität Usbekistans in der Weltgemeinschaft wesentlich gewachsen. Die Initiativen Usbekistans waren auf die Verhinderung der Gefahr des internationalen Terrorismus, auf die Schaffung einer kernwaffenfreien Zone in Zentralasien, und auf die Abwendung der globalen ökologischen Probleme gerichtet.
Bedeutsam ist auch die Initiative des Präsidenten der Republik Usbekistan Islam Karimov über die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Afghanistan-Kontaktgruppe „6+2“, die Mitte der 1990er Jahre erfolgreich unter der Federführung der UN tätig war. Nach Meinung Usbekistans, sollte auch die NATO zur dieser Kontaktgruppe einbezogen werden, somit die zum Format „6+3“ umgewandelt könnte.
Die Republik ist über 150 internationalen Abkommen und Konventionen beigetreten und hat u.a. die Allgemeine Menschenrechtserklärung und über 30 weitere internationale Menschenrechtsvereinbarungen ratifiziert.
Die Republik Usbekistan ist ordentliches Mitglied in über 40 internationalen Organisationen und Institutionen, darunter UNO, Schanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ), OSZE. Sie pflegt eine Kooperation mit der EU auf der Grundlage des Kooperations- und Partnerschaftsabkommens, sowie mit der NATO im Rahmen des Programms „Partnerschaft für den Frieden“.