Konsularabteilung

Beglaubigung von Dokumenten

Information über die Beglaubigung von Dokumenten für die Nutzung in der Republik Usbekistan

Die Organisationen und Behörden der Republik Usbekistan übernehmen zur weiteren Bearbeitung nur solche Dokumente und Akten eines ausländischen Staates, die konsularisch beglaubigt sind.

Gemäß dem konsularischen Statut der Republik Usbekistan sind für konsularische Beglaubigungen im Ausland die konsularischen Vertretungen der Republik Usbekistan zuständig.

Die Dokumente und Akten, die für die Beglaubigung vorgelegt werden, sollen klar und deutlich geschrieben und in die russische Sprache übersetzt sein (vereidigter Übersetzer). Die Unterschriften der Beamten und die Stempel sollten deutlich erkennbar sein.

Außerdem müssen die Dokumente, je nach Art des Dokumentes, zuvor von folgenden Stellen bestätigt worden sein:

I. Beglaubigung vom Notar
Beglaubigung vom Präsident des Landgerichtes
oder
II. Beglaubigung von der Industrie- und Handelskammer (IHK)
(nur bei Dokumenten von kommerziellem Charakter)

Dokumente, welche diese Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht konsularisch beglaubigt.

Werden Dokumente zur konsularischen Beglaubigung per Post zugestellt, bitten wir, einen frankierten Rückumschlag beizufügen.

Für die konsularische Beglaubigung wird pro Dokument eine Gebühr von 40,- Euro erhoben. Diese Gebühr ist vor Beglaubigung auf das Konto der Usbekischen Botschaft (Konto: 435 06 09 01 BLZ: 100 70000 Deutsche Bank Berlin IBAN: DE46 1007 0000 0435 0609 01 BIC (SWIFT-Code): DEUTDEBB Deutsche Bank Berlin Unter den Linden 13/15 10117 Berlin) einzuzahlen. Der von der Bank bestätigte Überweisungsbeleg ist den zu beglaubigenden Dokumenten beizufügen.

Für Fragen stehen wir Ihnen unter: 030-39 40 98 24 (Telefon) und 030-39 40 98 21 (Fax) jeweils Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 14.30 bis 17.00 Uhr gern persönlich zur Verfügung.

Botschaft der Republik Usbekistan, Konsularabteilung
Perleberger Strasse 62, 10559 Berlin